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   LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.1997 - 10 Sa 613/97   

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LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.1997 - 10 Sa 613/97 (https://dejure.org/1997,36478)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.12.1997 - 10 Sa 613/97 (https://dejure.org/1997,36478)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Dezember 1997 - 10 Sa 613/97 (https://dejure.org/1997,36478)
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Wird zitiert von ... (8)

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 552/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

    Insbesondere müssen die Stationierungsstreitkräfte, die sich darauf berufen, ein anderer geeigneter Arbeitsplatz sei nicht verfügbar gewesen, nicht unabhängig vom Vorbringen des Arbeitnehmers alle denkbaren Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten im maßgeblichen Einzugsbereich ausschließen (offen gelassen in BAG 18. Mai 2006 - 2 AZR 245/05 - Rn. 38, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 157 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 148; a.A. für Anhang O zum TV AL II wohl LAG Rheinland-Pfalz 12. Dezember 1997 - 10 Sa 613/97 - , zu II 1 der Gründe; für eine gewisse Erweiterung der Darlegungslast des Arbeitgebers auch Hessisches LAG 28. Juni 2004 - 17 Sa 1257/03 - zu III 2 b cc der Gründe) .
  • LAG Düsseldorf, 10.05.2011 - 16 Sa 113/11

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungsstreitkräften; unbegründete

    17) Sa 1307/94 -, entgegen LAG Rheinland-Pfalz v. 12.12.1997 - 10 Sa 613/97 -).

    Soweit das LAG Rheinland Pfalz demgegenüber die Auffassung vertritt, mit der Regelung in § 4 Schutz TV hätten die Tarifvertragsparteien den Bereich, in dem der Arbeitgeber zu prüfen habe, ob ein freier Arbeitsplatz vorliege, gegenüber der gesetzlichen Regelung erweitert mit der Folge, dass der Arbeitgeber für das Fehlen einer entsprechenden anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit in dem vom Arbeitnehmer angegebenen Einzugsbereich darlegungs- und beweispflichtig sei, (LAG Rheinland-Pfalz v. 12.12.1997 - 10 Sa 613/97 - n.v., juris; ebenso Ascheid/Preis/SchmidtDörner NTS-ZA Art. 56 Rn. 14; offengelassen von BAG v. 18.05.2006 - 2 AZR 245/05 - AP Nr. 157 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) folgt die erkennende Kammer dem nicht.

    Die Kammer hat die Revision gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG zugelassen, da die Entscheidung hinsichtlich der vom Bundesarbeitsgericht höchstrichterlich bislang nicht entschiedenen Frage der Darlegungs- und Beweislast im S. des tariflichen Unterbringungsanspruchs von der Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz v. 12.12.1997 - 10 Sa 613/97 - abweicht.

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungskräften wegen Verlagerung der

    b) Es kann dahinstehen, ob der in § 4 SchutzTV geregelte Unterbringungsanspruch auf die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers hinsichtlich des Nichtbestehens von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten grundsätzlich Einfluss hat (verneinend: LAG Düsseldorf 13. Dezember 1994 - 3 (17) Sa 1307/94 - zu Anhang O zum TVAL II; bejahend LAG Rheinland-Pfalz 12. Dezember 1997 - 10 Sa 613/97 - ebenfalls zum Anhang O des TVAL II; APS/Dörner 2. Aufl. ZA-NTS Art. 56 Rn. 14; für eine Ergänzung der Darlegungslast: Hessisches Landesarbeitsgericht 28. Juni 2004 - 17 Sa 1257/03 -).
  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 246/05

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungskräften wegen Verlagerung der

    b) Es kann dahinstehen, ob der in § 4 Schutz-TV geregelte Unterbringungsanspruch auf die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers hinsichtlich des Nichtbestehens von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten grundsätzlich Einfluss hat (verneinend: LAG Düsseldorf 13. Dezember 1994 - 3 (17) Sa 1307/94 - zu Anhang O zum TVAL II; bejahend LAG Rheinland-Pfalz 12. Dezember 1997 - 10 Sa 613/97 - ebenfalls zum Anhang O des TVAL II; APS/Dörner 2. Aufl. ZA-NTS Art. 56 Rn. 14; für eine Ergänzung der Darlegungslast: Hessisches Landesarbeitsgericht 28. Juni 2004 - 17 Sa 1257/03 -).
  • LAG Düsseldorf, 10.05.2011 - 16 Sa 242/11

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungsstreitkräften; unwirksame

    Nach dem Wortsinn liegt ein Fortfall des Aufgabenbereichs des Arbeitnehmers dann vor, wenn die Tätigkeiten, die bisher von einem Arbeitnehmer ausgeführt werden, nicht mehr von Arbeitnehmern verrichtet werden (BAG v. 09.02.1995 - 2 AZN 1130/94 - n.v.; LAG Rheinland-Pfalz v. 12.12.1997 - 10 Sa 613/97 - n.v., juris; LAG Düsseldorf v. 12.10.1994 - 2 Sa 1369/93 -).

    Die Kammer tendiert allerdings dazu, für die Frage, ob ein Aufgabenbereich fortgefallen ist oder nicht, auf die jeweilige Dienststelle als maßgebliche räumliche Einheit abzustellen, da es keinen Unterschied machen kann, ob die in der Dienststelle anfallenden Aufgaben überhaupt nicht mehr von Arbeitnehmern oder von Arbeitnehmern einer ggf. weit entfernten Dienststelle wahrgenommen werden (insoweit a. A.: LAG Rheinland-Pfalz v. 12.12.1997 - 10 Sa 613/97 - n.v., juris, das für die Frage des Wegfalls des Aufgabenbereichs darauf abstellt, dass der Aufgabenbereich auch in einer anderen Dienststelle des Einzugsbereichs nicht mehr vorhanden ist).

  • LAG Düsseldorf, 12.07.2011 - 16 Sa 243/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung; Sonderkündigungsschutz nach § 8

    Nach dem Wortsinn liegt ein Fortfall des Aufgabenbereichs des Arbeitnehmers dann vor, wenn die Tätigkeiten, die bisher von einem Arbeitnehmer ausgeführt werden, nicht mehr von Arbeitnehmern verrichtet werden (BAG v. 09.02.1995 - 2 AZN 1130/94 - n.v.; LAG Rheinland-Pfalz v. 12.12.1997 - 10 Sa 613/97 - n.v., juris; LAG Düsseldorf v. 12.10.1994 - 2 Sa 1369/93 -).

    Die Kammer tendiert allerdings dazu, für die Frage, ob ein Aufgabenbereich fortgefallen ist oder nicht, auf die jeweilige Dienststelle als maßgebliche räumliche Einheit abzustellen, da es keinen Unterschied machen kann, ob die in der Dienststelle anfallenden Aufgaben überhaupt nicht mehr von Arbeitnehmern oder von Arbeitnehmern einer ggf. weit entfernten Dienststelle wahrgenommen werden (insoweit a. A.: LAG Rheinland-Pfalz v. 12.12.1997 - 10 Sa 613/97 - n.v., juris, das für die Frage des Wegfalls des Aufgabenbereichs darauf abstellt, dass der Aufgabenbereich auch in einer anderen Dienststelle des Einzugsbereichs nicht mehr vorhanden ist).

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 561/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

    Insbesondere müssen die Stationierungsstreitkräfte, die sich darauf berufen, ein anderer geeigneter Arbeitsplatz sei nicht verfügbar gewesen, nicht unabhängig vom Vorbringen des Arbeitnehmers alle denkbaren Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten im maßgeblichen Einzugsbereich ausschließen (offen gelassen in BAG 18. Mai 2006 - 2 AZR 245/05 - Rn. 38, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 157 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 148; a.A. für Anhang O zum TV AL II wohl LAG Rheinland-Pfalz 12. Dezember 1997 - 10 Sa 613/97 - , zu II 1 der Gründe; für eine gewisse Erweiterung der Darlegungslast des Arbeitgebers auch Hessisches LAG 28. Juni 2004 - 17 Sa 1257/03 - zu III 2 b cc der Gründe) .
  • LAG Düsseldorf, 20.02.2013 - 7 Sa 1211/12

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung bei Arbeitnehmern der britischen

    Es kann im vorliegenden Verfahren dahinstehen, ob der in § 4 SchutzTV geregelte Unterbringungsanspruch auf die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers hinsichtlich des Nichtbestehens von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten grundsätzlich Einfluss hat (verneinend: LAG Düsseldorf, Urteil vom 13.12.1994, 3 (17) Sa 1307/94; Urteil vom 10.05.2011, 16 Sa 113/11; bejahend: LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.12.1997, 10 Sa 613/97; modifizierend: LAG Hessen, Urteil vom 28.06.2004, 17 Sa 1257/03, sämtlich zitiert nach juris), denn die Beklagte hat ihrer Darlegungslast in jeder Hinsicht genügt.
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